Wenn Sie Ihr Fahrzeug nach einem Unfall fiktiv abgerechnet und privat repariert haben, benötigen Sie oft einen offiziellen Nachweis, dass die Instandsetzung fachgerecht durchgeführt wurde. Eine Reparaturbestätigung dokumentiert dies und schützt Sie vor späteren Problemen – sei es bei einer erneuten Schadenregulierung oder beim Verkauf des Fahrzeugs. Der Ablauf ist unkompliziert, schnell und sorgt für eine rechtssichere Dokumentation, die von Versicherungen, Werkstätten und Käufern anerkannt wird.
Einer unserer Kunden erlitt einen Auffahrunfall an seinem Audi RS6, da dieser einen Lackierer im Freundeskreis hat, entschied er sich die Schadenssumme ausbezahlen zu lassen und den Schaden von seinem Kumpel reparieren zu lassen. Nach der Reparatur kontaktierte uns der Fahrzeugeigentümer. Wir prüften die Reparatur auf Vollständigkeit. Nach der Überprüfung dokumentierten wir anhand einer ausführlichen Lichtbilddokumentation den reparierten Zustand des Fahrzeugs und fertigten eine Reparaturbestätigung für den Kunde aus.